Seit 1. Januar gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
Wenn Sie es bisher versäumt haben Ihre Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten, sollten Sie das schnellsten nachholen.
Es geht nicht nur darum ein Gesetz zu erfüllen und mögliche Sanktionen abzuwenden. Es geht in erster Linie um die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitbewohnern. Rufen Sie uns an, wir sind TÜV zertifiziert und bieten Ihnen den dafür nötigen fachlichen Service.