Rauchwarnmelderplicht - Blog - Probst electronic

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Herausgegeben von WP - 3/4/2018
Rauchwarnmelderplicht
Seit 1. Januar gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
Herausgegeben von - 1/1/2018
TÜV Zertifikat
TÜV zertifzierte Fachkarft für Rauchwarnmelder
Herausgegeben von - 31/1/2017

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Tags: Rauchwarnmelder



Seit  1. Januar gilt die Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Wenn Sie es bisher versäumt haben Ihre Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszustatten, sollten Sie das schnellsten nachholen.
Es geht nicht nur darum ein Gesetz zu erfüllen und mögliche Sanktionen abzuwenden. Es geht in erster Linie um die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitbewohnern. Rufen Sie uns an, wir sind TÜV zertifiziert und bieten Ihnen den dafür nötigen fachlichen Service.
0 81 71 - 42 88 58.0 Ansprechpartner: Herr Wolfgang Probst


+49 81 71 - 42 88 58 0

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